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Die Feststellungsklage in Sachen Racial Profiling war erfolgreich. Jetzt geht es darum, die Schadenersatzforderung vor ein Zivilgericht zu bringen.

Das Verwaltungsgericht hat bei der Feststellungsklage geurteilt, dass die Bundespolizei meinen Personalausweis "rechtswidrig" kopiert hat. Die Bundespolizei leistet aber jetzt keinen Schadenersatz. Der Mahnbescheid, der deshalb notwendig wurde, konnte in Teil 3 finanziert werden. Gegen den Mahnbescheid hat die Bundespolizei anschließend Widerspruch erhoben. Jetzt geht es darum, die Schadenersatzforderung vor dem Amtsgericht einzuklagen.
Finanzierungszeitraum
18.06.24 - 02.07.24
Realisierungszeitraum
schon dabei bis ca. 12/2024
Finanzierungsziel: 248 €

Diesen Betrag benötige ich, damit ich meine Schadenersatzforderung wegen der rechtswidrigen Ausweiskopie vor ein Zivilgericht bringen kann.

Stadt
Bonn
Kategorie
Journalismus
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29.06.2024

Bundespolizei Mitteldeutschland: 36 Racial-Profiling-Beschwerden

Marvin Oppong
Marvin Oppong1 min Lesezeit

Liebe Unterstützer*innen des Crowdfundings "Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 4",

ich bin mit Hilfe eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes an interne Dokumente der Bundespolizei gelangt. Die ganze Geschichte habe ich hier komplett aufgeschrieben: https://www.oppong.eu/bundespolizei-mitteldeutschland-36-racial-profiling-beschwerden-in-funf-jahren/. Posts dazu finden Sie/findet Ihr auch auf meinen Profilen bei X (@marvinopong), BlueSky (@marvinoppong.bsky.social) und Mastodon (@[email protected]). Bitte teilen Sie/teile diese neuen Informationen für die Allgemeinheit, da sich so die Aufmerksamkeit für das Crowdfunding auch erhöht!

Danke und herzliche Grüße

Marvin Oppong

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Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 4
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