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Die Feststellungsklage in Sachen Racial Profiling war erfolgreich. Jetzt geht es darum, die Schadenersatzforderung vor ein Zivilgericht zu bringen.

Das Verwaltungsgericht hat bei der Feststellungsklage geurteilt, dass die Bundespolizei meinen Personalausweis "rechtswidrig" kopiert hat. Die Bundespolizei leistet aber jetzt keinen Schadenersatz. Der Mahnbescheid, der deshalb notwendig wurde, konnte in Teil 3 finanziert werden. Gegen den Mahnbescheid hat die Bundespolizei anschließend Widerspruch erhoben. Jetzt geht es darum, die Schadenersatzforderung vor dem Amtsgericht einzuklagen.
Finanzierungszeitraum
18.06.24 - 02.07.24
Realisierungszeitraum
schon dabei bis ca. 12/2024
Finanzierungsziel: 248 €

Diesen Betrag benötige ich, damit ich meine Schadenersatzforderung wegen der rechtswidrigen Ausweiskopie vor ein Zivilgericht bringen kann.

Stadt
Bonn
Kategorie
Journalismus
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Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 4
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