Lernfilm darf lizenzfrei öffentlich gemacht werden!
Wer sich ein bisschen mit dem Urheber- und Verwetungsrechten von Medien auskennt, kennt die Tücken und Fallstricke die einem vor oder nach einer Veröffentlichung wiederfahren können.
Bei einem historischen Dokument wie dem 1944 in Theresienstadt gedrehten Film ist die Frage der Urheberschaft zwar eindeutig, doch die Frage nach den Verwertungsrechten ist unklar. Laut Yad Vashem / Israel ist das „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ der Rechtinhaber (Stand: 2013!). Das Bundesarchiv weist stattdessen die TRANSIT GmbH als Inhaber der Verwertungsrechte aus. Die TRANSIT ist ein staatliches Unternehmen, welches dem Kulturstaatsminister untergeordnet. Es erhebt durchaus Gebühren für die Aufführung und Veröffentlichung der verwalteten Filme.
Um so erfreulicher ist es, dass das Bundesarchiv mir eben signalisiert hat, dass der aufbereitete Film ohne Lizenzgebühren öffentlich gemacht werden kann. Anstatt geschlossener Lernumgebungen für Schulen und die Gedenkstätte, können wir den kommentierten Film nun im WWW darstellen!